Alkohol im Straßenverkehr
Eh nicht so schlimm!?
Am Ende der Party ins Auto steigen? Kein Problem – man hat ja nur zwei Bier und einen Radler getrunken…
Niemand ist gerne der mit dem moralischen Zeigefinger, aber als Unternehmen, das mit Bierverkauf seine Brötchen (und sein Bier) verdient, wollen wir mit alten Mythen aufräumen und darauf hinweisen, dass betrunken Autofahren kein Kavaliersdelikt ist.
Eine reale Gefahr
Im Jahr 2018 gab es in Österreich knappe 3.000 Verletzte bei Alkoholunfällen im Straßenverkehr sowie 33 Tote. [1]
Zum Glück ist die Zahl rückläufig, weil das gesellschaftliche Gefahrenbewusstsein gestiegen ist und vermehrt Kontrollen vollzogen werden. Und auch generell sinkt die Zahl von Verkehrstoten in Österreich, wie nebenstehende Grafik zeigt.
Wie sieht es denn rechtlich aus?
Hierzulande sind am Steuer maximal 0,5 Promille im Blut erlaubt, bei Autofahrern in der Probezeit sind es 0,1 Promille. Die Höhe der Strafe variiert je nach Alkoholgehalt: Man kann mit mindestens 300 Euro (bei 0,5 Promille) und Höchststrafen bis zu 5.900 Euro (ab 1,6 Promille) rechnen. Zusätzlich drohen Führerscheinentzug, Nachschulung und ein Vermerk ins Führerscheinregister.
Alkohol am Steuer zahlt sich also einfach nicht aus. [2]
Räumen wir mit Mythen auf…
Aber sehen wir uns doch an, welche Mythen sich hartnäckig halten und zu manchem Übermut führen:
„Komm trink einen Espresso, bevor du fährst! Kaffee macht nüchtern.“
Falsch! Kaffee hat keinerlei beschleunigenden Effekt auf den Alkoholabbau.
„Ich hab so viele Würstel gegessen – ich kann also gar nicht so betrunken sein!“
Falsch! Der Alkohol schießt auch bei vollem Magen und fettigem Essen ins Blut – nur eben langsamer.
„Heute Nacht fahr ich nicht mehr, aber morgen Früh geht es schon wieder.“
Semi-Falsch! Es kommt darauf an. Pro Stunde werden etwa 0,1 Promille Alkohol abgebaut. Wer also um 5 Uhr in der Früh mit 1,5 Promille schlafengeht, sollte für die Fahrt zum Heurigen lieber die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
„Wenn ich schon nicht Autofahren darf, dann nehm ich eben mein Fahrrad“
Semi-Falsch! Auch das Radfahren ist ab 0,8 Promille verboten und die Geldstrafen unterscheiden sich von denen von Autolenkern nicht. [3]
Denke daran, je nach Körpergewicht und Geschlecht kann bereits 1 Krügerl zu einem Alkoholgehalt von über 0,5 Promille führen. Wir empfehlen einen achtsamen Umgang und wünschen eine gute Heimreise – wo auch immer du in diesem Sommer bist!
Quellen:
[1] https://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_umwelt_innovation_mobilitaet/verkehr/strasse/unfaelle_mit_personenschaden/index.html
[2] https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/alkohol-am-steuer-was-alkoholisierten-lenkern-bluehen-kann-16179524
[3] https://www.derstandard.at/story/2000077690076/mehr-radpolizisten-und-mehr-alko-tests-bei-radlern-in-wien
Disclaimer
Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, möchten wir nochmals an den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol erinnern.
Darum: Kenne Deine Grenzen und respektiere es, wenn jemand keinen Alkohol trinken möchte. Mit den richtigen Leuten machen auch Smoothies enormen Spaß 😉